Mitversicherung
Der Kreis der geschützten Personen ist größer als der Kreis der Versicherten der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Leistungen aus der sozialen Krankenversicherung können auch Familienmitgliedern (Angehörigen) zugutekommen. Hier finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen und den benötigten Unterlagen für die Mitversicherung von Angehörigen.
Angehörige
Kinder unter 18
Kinder ab 18
Hinweise
Unter welchen Voraussetzungen eine Mitversicherung möglich ist, und wann ein Zusatzbeitrag bezahlt werden muss.
Service
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Aktueller Hinweis
Seit 11. März 2020 wird für die Dauer der Covid-19 Pandemie die Mitversicherung von Kindern und Enkelkindern bei laufender Schul- oder Berufsausbildung über das 27. Lebensjahr hinaus verlängert. Die Mitversicherung verlängert sich automatisch um sechs Monate (ab der Vollendung des 27. Lebensjahres), jedoch höchstens bis zum 30. Juni 2021.