Bewilligung
Für Zuweisungen zur Magnetresonanz-Tomografie (MR) bzw. zur Computer-Tomografie (CT) ist keine Bewilligung mehr notwendig.
Standorte mit Direktverrechnung
In den folgenden CT- und MR-Instituten können Versicherte der ÖGK Untersuchungen auf Kassenkosten durchführen lassen:
Standorte mit Kostenerstattung
Rechnungen von Nicht-Vertragspartnern können nur dann zur Erstattung eingereicht werden, wenn die Geräte, auf denen die Untersuchung durchgeführt wird, im sogenannten Großgeräteplan des österreichischen Strukturplans Gesundheit (ÖSG), festgelegt sind. Das gilt derzeit für folgende Institute:
MRT
- Dr. Bader MR-Ambulatorium
Speisinger Straße 109
1130 Wien
CT
- Diagnosezentrum Margareten (Hartmannspital)
Nikolsdorfergasse 26 - 36
1050 Wien - Evangelisches Krankenhaus
Hans-Sachs-Gasse 10-12
1180 Wien
Unterlagen für die Kostenerstattung
- Verordnung oder Zuweisung (Überweisung)
- Bezahlte Honorarnote (Original oder Duplikat) mit
- detaillierten Angaben zu den erbrachten Leistungen (Behandlungsdaten)
- den persönlichen Daten der Patientin/des Patienten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer)
- detaillierten Angaben zu den erbrachten Leistungen (Behandlungsdaten)
- Zahlungsnachweis
- bei Barzahlung: Zahlungsvermerk auf der Honorarnote
- bei Zahlung mit Erlagschein: Einzahlungsabschnitt (auch Kopie)
- bei elektronischer Bezahlung: Nachweis der Abbuchung (z.B. Protokollauszug, Bankauszug usw.)
- bei Barzahlung: Zahlungsvermerk auf der Honorarnote
Online-Antrag
Wenn Sie über die Handy-Signatur verfügen, können Sie die eingescannten Unterlagen auf MeineSV einreichen:Rechnung einreichen
Antrag mit Formular (Papier)
Die Antragsformulare finden Sie hier, sowie in allen Kundenservicestellen, oder Sie erzeugen mit dem folgenden Online-Formular einen fertigen Antrag im PDF-Format, den Sie ausdrucken können:
Den unterschriebenen Antrag samt Unterlagen (Honorarnote, etc.) können Sie:
- persönlich in einer Kundenservicestelle abgeben
ODER - per Post einschicken an die
Österreichische Gesundheitskasse
Wahlarzthilfe
Wienerbergstraße 15-19, 1100 WienE-Mail senden
Fax für Kostenerstattung von Honorarnoten - Gruppe Wahlarzthilfe: +43 5 0766-112315
Es werden auch Duplikate, Kopien, Faxe sowie fotografierte, gescannte und gemailte Honorarnoten anerkannt. Bitte bewahren Sie aber die Originale für eine nachträgliche Prüfung 3 Jahre auf.
Überweisung des Geldes
Die Kostenerstattung wird auf das Konto der oder des Versicherten überwiesen. Angehörige erhalten den Kostenersatz nur in Ausnahmefällen auf das eigene Konto. Die Restkosten können Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) angeben. Unter bestimmten Voraussetzungen wirken sich die Restkosten steuermindernd aus. Nähere Auskünfte dazu erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Finanzamt.