Verordnung
Vor Inanspruchnahme der Behandlungen muss ihre behandelnde Ärztin/ihr behandelnder Arzt (Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin oder allgemeine/r Fachärztin/Facharzt) eine auf die Art und Anzahl der durchzuführenden Behandlungen lautende Verordnung ausstellen.
Genehmigung
Die Verordnung muss vor Beginn der Therapie in einer Kundenservicestelle bewilligt werden.
Sie können die Verordnung aber auch elektronisch oder auf dem Postweg einreichen:
- Online: Machen Sie ein digitales Foto der Verordnung (z.B. mit einem Handy) oder verwenden Sie einen Scanner. Nutzen Sie dann das folgende Service, um die Verordnung hochzuladen:
- Post: Schicken Sie die Verordnung an: Österreichische Gesundheitskasse, Medizinischer Dienst, Wienerbergstraße 15-19, 1100 Wien.
- Fax: Faxen Sie die Verordnung an: +43 5 0766-113581.
- E-Mail: Bearbeitet werden auch Verordnungen, die
per E-Mail geschickt werden. Bedenken Sie aber, dass Ihre persönlichen Daten bei dieser Übermittlungsart nicht gut geschützt sind.
Die Bewilligung wird Ihnen danach aus datenschutzrechtlichen Gründen auf dem Postweg zugesendet.
Behandlung
- Vertragsergotherapeutinnen und Vertragsergothreapeuten (Liste siehe unten) können die durchgeführten Behandlungen direkt mit der Österreichischen Gesundheitskasse abrechnen. Für Sie entstehen keine Kosten.
- Wahlergotherapeutinnen und Wahlergotherapeuten haben keinen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse. Das bedeutet: Sie müssen die Behandlungen zuerst selbst bezahlen. Danach können Sie die Honorarnoten zur Kostenerstattung einreichen.
Unterlagen für die Kostenerstattung
- Bewilligte Verordnung
- Bezahlte Honorarnote (Original oder Duplikat) mit
- detaillierten Angaben zu den erbrachten Leistungen (Behandlungsdaten, Behandlungsdauer, Diagnose)
- den persönlichen Daten der Patientin/des Patienten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer)
- Stempel der Leistungserbringerin/des Leistungserbringers
- detaillierten Angaben zu den erbrachten Leistungen (Behandlungsdaten, Behandlungsdauer, Diagnose)
- Zahlungsnachweis
- bei Barzahlung: Zahlungsvermerk auf der Honorarnote
- bei Zahlung mit Erlagschein: Einzahlungsabschnitt (auch Kopie)
- bei elektronischer Bezahlung: Nachweis der Abbuchung (z.B. Protokollauszug, Bankauszug usw.)
- bei Barzahlung: Zahlungsvermerk auf der Honorarnote
Online-Antrag
Wenn Sie über die Handy-Signatur verfügen, können Sie die eingescannten Unterlagen auf MeineSV einreichen:Rechnung einreichen
Antrag mit Formular (Papier)
Die Antragsformulare finden Sie hier, sowie in allen Kundenservicestellen, oder Sie erzeugen mit dem folgenden Online-Formular einen fertigen Antrag im PDF-Format, den Sie ausdrucken können:
Den unterschriebenen Antrag samt Unterlagen (Honorarnote, etc.) können Sie:
- persönlich in einer Kundenservicestelle abgeben
ODER - per Post einschicken an die
Österreichische Gesundheitskasse
Wahlarzthilfe
Wienerbergstraße 15-19, 1100 WienE-Mail senden
Es werden auch Duplikate, Kopien, Faxe sowie fotografierte, gescannte und gemailte Honorarnoten anerkannt. Bitte bewahren Sie aber die Originale für eine nachträgliche Prüfung 3 Jahre auf.
Überweisung des Geldes
Die Kostenerstattung wird auf das Konto der oder des Versicherten überwiesen. Angehörige erhalten den Kostenersatz nur in Ausnahmefällen auf das eigene Konto. Die Restkosten können Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) angeben. Unter bestimmten Voraussetzungen wirken sich die Restkosten steuermindernd aus. Nähere Auskünfte dazu erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Vertrags-Ergotherapeutinnen oder Ergotherapeuten
Therapien für Erwachsene in allen Bezirken:
Für die beiden Vertragspartner sind Ergotherapeutinnen/Ergotherapeuten in ganz Wien tätig. Unter der angegebenen Telefonnummer erhalten Sie Auskunft über freie Therapieplätze:
- VEREIN FÜR DIE ERGOTHERAPEUTISCHE VERSORGUNG (VEV)
www.vevaustria.at
Tel: 0699/101 68 254
Di und Do von 8.30–11.30 Uhr
⇒ Behandlung von Kindern und Erwachsenen
⇒ auch Hausbesuche - WIENER SOZIALDIENSTE
www.wiso.or.at
Tel: +43 1 981 21
⇒ Nur Hausbesuche
⇒ keine Behandlung von Kindern
Therapien mit speziellem Schwerpunkt für Erwachsene und Kinder:
3. Bezirk
- MS-TAGESZENTRUM im Pflege- und Sozialzentrum Rennweg
Oberzellergasse 1
Tel: +43 1 717 53-3631
⇒ Nur für MS-Patient/innen
⇒ keine Behandlung von Kindern
15. Bezirk
- WIEHART Helga, Praxis für Neurorehabilitation
Märzstraße 99/Top15–17
Tel: +43 1 983 93 60
⇒ keine Behandlung von Kindern
23. Bezirk
- AMBULATORIUM FÜR HALBSEITIG GELÄHMTE
Breitenfurter Straße 401–413 /34
Tel: +43 1 888 73 20
⇒ Für Patient/innen nach Schlaganfall
⇒ keine Behandlung von Kindern
Therapien für Kinder in allen Bezirken:
Wenn es bereits eine klare Abklärung gab und von einer Ärztin/einem Arzt festgestellt wurde, dass Ihr Kind ausschließlich Ergotherapie benötigt (d.h. es muss bereits eine Verordnung für Ergotherapie vorliegen), dann erhält Ihr Kind die adäquate Versorgung bei folgendem Vertragspartner.
- VEREIN FÜR DIE ERGOTHERAPEUTISCHE VERSORGUNG (VEV)
www.vevaustria.at
Tel: +43 699/101 68 254
Di und Do von 8.30–11.30 Uhr
⇒ Behandlung von Kindern und Erwachsenen
⇒ auch Hausbesuche
Therapien mit speziellem Schwerpunkt für Kinder:
Therapien ausschließlich für Kinder mit umfassenden Problemstellungen, Entwicklungsstörungen oder Entwicklungsverzögerungen (nicht, wenn ausschließlich Bedarf an Ergotherapie besteht):
- VKKJ
Verantwortung und Kompetenz für
besondere Kinder und Jugendlichewww.vkkj.at
- ZEF
Zentren für Entwicklungsförderungwww.wienersozialdienste.at
Die einzelnen Einrichtungen nach Bezirk:
10. Bezirk
- AMBULATORIUM SONNWENDVIERTEL der VKKJ
Zentrum für Entwicklungsneurologie und Sozialpädiatrie
Maria-Lassnig-Straße 2
Tel: +43 1 607 29 87
⇒ Für Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
11. Bezirk
- ZENTRUM FÜR ENTWICKLUNGSFÖRDERUNG
Modecenterstraße 17/Unit 2/2. OG
Tel: +43 1 981 21-3620
⇒ Für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr
15. Bezirk
- AMBULATORIUM WIENTAL der VKKJ, Zentrum für Entwicklungsneurologie und Sozialpädiatrie
Graumanngasse 7
Tel: +43 1 982 61 54
⇒ Für Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
20. Bezirk
- ZENTRUM FÜR ENTWICKLUNGSFÖRDERUNG
Dresdner Straße 47/5. OG
Tel: +43 1 981 21-3820
⇒ Für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr
21. Bezirk
- AMBULATORIUM STREBERSDORF der VKKJ, Zentrum für Entwicklungsneurologie und Sozialpädiatrie
Jara-Benes-Gasse 16
Tel: +43 1 292 65 55
⇒ Für Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
22. Bezirk
- ZENTRUM FÜR ENTWICKLUNGSFÖRDERUNG
Langobardenstraße 189
Tel: +43 1 981 21-3220
⇒ Für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr - ZENTRUM FÜR ENTWICKLUNGSFÖRDERUNG
Lieblgasse 1A
Tel: +43 1 981 21-3920
⇒ Für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr
23. Bezirk
- AMBULATORIUM LIESING der VKKJ
Breitenfurter Straße 372 A/Stiege 1/2. Stock/Top 52
Tel: +43 1 485 57 26
⇒ Für Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr