Mit der e-card können Sie zahnmedizinische Leistungen in Anspruch nehmen bei:
- Zahnärztinnen/ -ärzten oder Einrichtungen mit Kassenvertrag
- Zahnärztinnen/ -ärzten in einem Zahngesundheitszentrum der Kasse
Besuchen Sie hingegen Wahlzahnärztinnen/ -ärzte (ohne Kassenvertrag), erhalten Sie einen Teil der Kosten nachträglich zurück - siehe Kostenerstattung.