Die Vertragspartner der Österreichischen Gesundheitskasse für den Krankentransport in Wien sind:
- Samariterbund Wien, Telefon: +43 1 89 144
- Wiener Rotes Kreuz, Telefon: +43 1 52 144
- Johanniter NÖ-Wien, Telefon: +43 1 47 600
- Grünes Kreuz, Telefon: +43 1 14 849
- Sozial Medizinischer Dienst, Telefon: +43 1 310 50 50
Damit Sie Ihren Wunschtermin erhalten, empfehlen wir Ihnen, die Vertragspartner mindestens einen Tag im Voraus zu kontaktieren.
Voraussetzungen
- Beförderung von oder zu einer medizinisch notwendigen Behandlung
- Wegen der Erkrankung kannn kein öffentliches Verkehrsmittel (Bus, Straßenbahn, U-Bahn, usw.) benützt werden
- Aufrechter Versicherungsschutz
Antrag
Um einen Krankentransport in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie einen „Antrag auf Kostenübernahme für die Beförderung durch einen Krankenwagen“ (gelber Antrag). Diesen Antrag stellt entweder Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt oder jene Einrichtung aus, die Sie betreut (z.B. Facharzt/-ärztin, Ambulatorium, Krankenhaus). Aus dem Antrag muss eindeutig hervorgehen, warum Sie nicht mit einem Vertragsfahrtendienst befördert werden können. Die Notwendigkeit eines Krankentransportes (mit Begleitung einer Sanitäterin/eines Sanitäters) ist durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes anzuordnen.
Bewilligung
Sind Serienbehandlungen erforderlich, benötigen Sie eine Bewilligung der Kasse. Als Serienbehandlung gelten mehr als 10 von der behandelnden Ärztin oder vom behandelnden Arzt am Beförderungsantrag angeordnete Transporte innerhalb von zwei Monaten. Eine ärztliche Entscheidung der ÖGK über eine Bewilligung ist ab der ersten Beförderung erforderlich.
Den Antrag können Sie persönlich oder per Post bewilligen lassen:
- Österreichische Gesundheitskasse, Medizinischer Dienst, Wienerbergstraße 15-19 (Erdgeschoss), 1100 Wien
- In einer Kundenservicestelle
- Mein Hanusch-Krankenhaus, Heinrich-Collin-Straße 30, 1140 Wien
Grundsätzlich kann nur die Fahrt vom Abholungsort bis zu der Behandlungsstelle genehmigt werden, die dem Abholungsort am nächsten liegt. Aus speziellen medizinischen Gründen kann im Einzelfall aber anders entschieden werden.
Lassen Sie sich den Antrag bewilligen, bevor Sie den Transport nutzen. Nur dann kann die Kasse die Kosten übernehmen.
Ausnahmen: Eine Bewilligung ist nicht nötig ...
- ... in besonders dringenden Fällen (z.B. Heimtransport vom Krankenhaus oder für eine einmalige Fahrt zu einer notwendigen ärztlichen Behandlung).
- ... bei Serienfahrten bis zu fünf Behandlungen (10 Transporte), sowie bei Beförderung von und zur Dialyse, zur Chemo- oder Strahlentherapie und zu Unfallnachkontrollen in den Unfallambulanzen.
Gültigkeit
Die Bewilligung gilt nur für Beförderungen zu jenen Untersuchungen und Behandlungen, die ausdrücklich im Antrag angeführt sind und ist zwei Monate ab dem Bewilligungsdatum gültig.