Im Regelfall erhalten erkrankte Versicherte vorerst (nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen) ihr Entgelt von der Dienstgeberin/dem Dienstgeber weiterbezahlt. Ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erschöpft, bekommen sie Krankengeld. Dieses ersetzt teilweise ihren Arbeitsverdienst.
Versicherte erhalten Krankengeld demnach nur, wenn ein Verdienstentgang während eines Krankenstandes vorliegt. Das betrifft unter anderem Lehrlinge und Dienstnehmer/innen, aber auch Empfänger/innen einer Geldleistung aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld).
Die Auszahlung von Krankengeld muss beantragt werden.