Bei Arbeiterinnen/Arbeitern und Angestellten, die keiner besonderen Entgeltfortzahlungsregelung unterliegen (bitte fragen Sie Ihre/n Dienstgeber/in) hängt die Entgeltfortzahlung der Dienstgeberin/des Dienstgebers von den Dienstjahren ab.
Entnehmen Sie folgender Tabelle, wie lange Sie Anspruch auf Ihre volle (100 Prozent) und halbe (50 Prozent) Entgeltfortzahlung haben.
Beschäftigungsdauer | Volles Entgelt | Halbes Entgelt |
bis 1 Jahr | 6 Wochen | 4 Wochen |
über 1 Jahr | 8 Wochen | 4 Wochen |
über 15 Jahre | 10 Wochen | 4 Wochen |
über 25 Jahre | 12 Wochen | 4 Wochen |
Achtung! Im Falle einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls gelten andere Ansprüche.
Bei Arbeiterinnen/Arbeitern besteht ein neuerlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung grundsätzlich mit Beginn eines neuen Arbeitsjahres (jährlich mit Ihrem Eintrittstag in die Firma) oder mit dem neuen Kalenderjahr.
Bei Angestellten ist die Entgeltfortzahlungsregelung etwas komplexer. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Dienstgeberin/Ihrem Dienstgeber oder in einer Kundenservicestelle.
Lehrlinge haben bei Arbeitsverhinderung durch
Krankheit vier Wochen Anspruch auf die Lehrlingsentschädigung. Sie erhalten
kein halbes Krankengeld sondern gleich nach Erschöpfen der Entgeltfortzahlung
das volle Krankengeld. Zusätzlich hat der Lehrling für die Dauer von zwei
Wochen Anspruch auf eine Zuzahlung zum Krankengeld von der Dienstgeberin/vom Dienstgeber.