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Werdende Mütter dürfen ab dem Beginn der achten Woche (= Beginn des Mutterschutzes) vor der voraussichtlichen Entbindung nicht mehr beschäftigt werden. Um in dieser Zeit keinen finanziellen Schaden zu erleiden, erhalten Sie von uns ein Wochengeld, das den entfallenden Nettolohn zur Gänze ersetzen soll.