Der Mutter-Kind-Pass ist Grundlage für die ärztliche Betreuung von schwangeren Frauen und ihren Kindern in den ersten 62 Lebensmonaten. Den Mutter-Kind-Pass erhalten Schwangere bei ihrer Fachärztin/ihrem Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, sowie in den Mutterberatungsstellen.
Untersuchungen sind für Mütter kostenlos
Die Untersuchungen sollen fristgerecht durchgeführt und eingetragen werden. Für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes sind fünf Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen der werdenden Mutter und die ersten fünf Untersuchungen des Kindes verpflichtend durchzuführen.
Im Mutter-Kind-Pass wird außerdem der ärztlich bestätigte voraussichtliche Entbindungstermin eingetragen (Seite 13, blaues Vordruckformular oder Rückseite der Arbeits- und Entgeltbestätigung). Diesen benötigen Sie für den Bezug des Wochengeldes.
Nehmen Sie daher den Mutter-Kind-Pass immer mit, wenn Sie Angelegenheiten in Zusammenhang mit Mutterschaftsleistungen zu erledigen haben.