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Informationen zur finanziellen Förderung



Im Rahmen der Gesundheitsreform wurde von der Sozialversicherung und der Stadt Wien ein Landesgesundheitsförderungsfonds eingerichtet. Dieses Projekt wird daraus finanziert. Bis zur Ausschöpfung der finanziellen Mittel steht jeder Schule in Wien ein Betrag von max. EUR 2.500,00 pro Schuljahr zur Verfügung.

Schulen können verschiedene Angebote aus dem Katalog wählen. Bitte beachten Sie, dass bei manchen Angeboten ein Selbstbehalt besteht, die meisten Angebote im Angebotskatalog sind jedoch kostenlos!

Gefördert werden max. EUR 160,00 pro 50-Minuten-Einheit. Die Kosten pro 50-Minuten-Einheit sind in allen Angebotsbeschreibungen explizit angeführt.

Bitte beachten Sie auch, dass die gesamten Kosten von der Schule vorzufinanzieren sind!

Informationen zur Beantragung und Abrechnung der Förderung -
schrittweise Anleitung

  • Sie wählen ein Angebot aus unserem Angebotskatalog aus, das sich nach dem tatsächlichen Bedarf der Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrerinnen und Lehrer und dem der Eltern orientiert. Bitte wählen Sie sorgfältig ein Angebot aus und vergewissern Sie sich, dass dieses ausreichend und zweckmäßig aber das Maß des Notwendigen nicht überschreitet. 

  •  Die jeweilige Schulleitung bzw. der zuständige Lehrkörper stellt ein Förderansuchen in einem der vier Förderfenster im Schuljahr an die ÖGK stellt (Download Formular Förderansuchen (PDF, 3 MB)).
     
  • Das Förderansuchen stellt eine 2 in 1 Lösung dar. Das bedeutet, dass Sie dieses handschriftlich oder gleich direkt online befüllen können.
    Bitte lesen Sie die Beschreibung und Zusammensetzung des von Ihnen gewünschten Angebots auch auf der Website genau durch und füllen Sie das Förderansuchen gewissenhaft und vollständig aus. Dadurch können Anträge zügig bearbeitet werden. Im Förderansuchen sind auch nochmals die wichtigsten Informationen überblicksmäßig aufgelistet. Lesen Sie auch diese sorgfältig durch, es wurden einige Änderungen am Ansuchen vorgenommen wie bspw. dass max. 4-mal pro Schule pro Schuljahr dasselbe Angebot durchgeführt werden darf.
    Für das Stellen eines Förderansuchens ist ausschließlich die Schule selbst verantwortlich.

  • Das ausgefüllte Förderansuchen ist mit Stempel der Schule und Unterschrift der Schulleitung zu versehen und in einem der vier Förderfenster im Schuljahr an die E-Mail Adresse schulangebote@oegk.at zu senden.

  •  Es wird empfohlen, vor Einreichung des Ansuchens mit der jeweiligen Anbieterin/dem jeweiligen Anbieter Kontakt aufzunehmen, um einen möglichen bzw. gewünschten Termin der Umsetzung abzuklären bzw. zu reservieren. 
     
  • Nach Prüfung Ihres Ansuchens erhalten Sie anschließend eine Bewilligung oder eine Ablehnung von uns. Eine Ablehnung kann bspw. erfolgen, wenn die maximale Fördersumme bereits ausgeschöpft wurde oder die Fördermittel für den jeweiligen Themenbereich im jeweiligen Förderfenster erschöpft sind. Die Abarbeitung der Förderanträge erfolgt chronologisch nach dem Zeitpunkt des Einlangens bei uns. Eine Bewilligung erhalten Sie in Form eines postalischen Schreibens der Österreichischen Gesundheitskasse, welchem Sie die bewilligte Fördersumme je Angebot entnehmen können. 

  • Abgelehnte Förderanträge können nicht in Evidenz gehalten werden, da es sonst unserem "First-Come-First-Serve" Prinzip widersprechen würde. Sie müssen bei Interesse den Antrag zum nächstgegebenen Zeitfenster nochmals einreichen. Sie haben weiter die Chance, zum gewünschten Zeitpunkt Ihr Angebot durchführen zu können, da zwei Zeitfenster pro Semester zur Verfügung stehen. 

  • Nach Erhalt einer postalischen Förderbewilligung können Sie direkt mit der Anbieterin/dem Anbieter Kontakt aufnehmen, um den im Vorfeld reservierten Termin zu fixieren.

  • Nach Durchführung des Angebots erfolgt die Bezahlung der Anbieterin/des Anbieters direkt durch die jeweilige Schule!

  • Eine verpflichtende Teilnahme an der Evaluierung in Form eines Online-Feedbackbogens mit einigen Fragen zum Angebot, das an Ihrer Schule umgesetzt wurde, ist für die Auszahlung der Fördersumme Voraussetzung!

  • Die Abrechnung muss spätestens 5 Wochen nach Umsetzung eines bewilligten Angebots bei uns per Post einlangen:
    - das ausgefüllte und von der Direktion unterfertigte Abrechnungsformular (PDF, 3 MB)
    - WICHTIG: bitte Bankverbindung der Schule angeben!
    - die bezahlten Rechnungen im Original
    - die dazugehörigen Einzahlungsbestätigungen (Originale)
    - das Ausfüllen des Online-Feedbackfragebogens je umgesetztem Angebot

    Die Bezahlung der Rechnungen muss seitens der Schule mittels Banküberweisung oder bar erfolgen.

    Nach Prüfung der Unterlagen überweist die Österreichische Gesundheitskasse den entsprechenden Betrag ausnahmslos auf das jeweilige offizielle Schulkonto. Bitte beachten Sie, dass bei manchen Angeboten ein Selbstbehalt besteht. 

    Die vollständigen Unterlagen senden Sie per Post an folgende Adresse:
    Österreichische Gesundheitskasse
    Abt. Gesundheitsförderung, Prävention und Public Health
    z.H. Frau Mag.a Birgit Jischa
    Wienerbergstraße 15-19
    1100 Wien

    Beachten Sie bitte die 5 Wochenfrist zur Einreichung der Abrechnungsunterlagen, sollten die Abrechnungsunterlagen nicht rechtzeitig bei uns eingelangt sein, verfällt der in der Förderzusage bewilligte Förderbetrag! Wird mehr als 1 Angebot in einem Förderansuchen eingereicht, so beginnt die Frist erst mit Absolvierung des letzten Angebots zu laufen, JEDOCH befürworten wir ein Abrechnen von bereits durchgeführten Angeboten!


Im Rahmen der Gesundheitsreform wurde von der Sozialversicherung und der Stadt Wien ein Landesgesundheitsförderungsfonds eingerichtet. Dieses Projekt wird daraus finanziert.

Zuletzt aktualisiert am 11. Mai 2023