Mehr Informationen zum Thema: Wahl-arzt

Wahl-
arzt

Wahlärztinnen und Wahlärzte haben keinen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Daher werden Sie dort als Privatpatientin oder Privatpatient behandelt und müssen die Behandlung zunächst selbst bezahlen. In den meisten Fällen erstattet Ihnen die ÖGK einen Teil der Kosten zurück.

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Mehr Informationen zum Thema: Zahn-gesundheit

Zahn-
gesundheit

Unsere zahnmedizinischen Leistungen umfassen neben der konservierenden Zahnbehandlung und dem Zahnersatz auch Kieferregulierungen (Zahnspangen).

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Mehr Informationen zum Thema: CT, MRT und Röntgen

CT, MRT und
Röntgen

Die Computertomographie (CT), die Magnetresonanztomographie (MR) und das Röntgen zählen zu den "bildgebenden Diagnoseverfahren". Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) übernimmt die Kosten, wenn die Untersuchung in einem Vertragsinstitut durchgeführt wird.

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Mehr Informationen zum Thema: Therapeuten

Therapeuten

Therapeutinnen und Therapeuten aus verschiedenen Bereichen spielen in der Krankenbehandlung eine große Rolle. Es gibt jene, die einen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) haben (Vertragstherapeutinnen/-therapeuten) und jene ohne Vertrag (Wahltherapeutinnen/-therapeuten). Für welche therapeutischen Leistungen die ÖGK die Kosten ganz oder teilweise übernehmen kann, ist genau festgelegt. Hier finden Sie einen Überblick.

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Mehr Informationen zum Thema: Hebammen

Hebammen

Hebammen unterstützen Frauen während der Schwangerschaft, bei der Geburt und in der ersten Zeit danach. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) übernimmt bestimmte Kosten für die Hebamme.

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Mehr Informationen zum Thema: Transportkosten

Transportkosten

Wer krank oder gehunfähig ist, benötigt Hilfe beim Weg zur Behandlungsstelle.
Die Österreichische Gesundheitskasse unterstützt Sie dabei.

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Mehr Informationen zum Thema: Aufenthalt im Krankenhaus (Spital)

Aufenthalt im
Krankenhaus (Spital)

Versicherte der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) können sich in bestimmten Spitälern in ganz Österreich ambulant oder stationär behandeln lassen. Die stationäre Behandlung wird in der allgemeinen Gebührenklasse gewährt, solange es die Krankheit erfordert.

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Mehr Informationen zum Thema: Klinisch­ psychologische­ Diagnostik

Klinisch­ psychologische­ Diagnostik

Bei der klinisch psychologischen Diagnostik werden durch Gespräche, standardisierte psychologische Testverfahren und Verhaltensbeobachtungen von der Klientin bzw. dem Klienten systematisch Informationen gesammelt und aufbereitet. Die Kosten dafür übernimmt die Sozialversicherung.

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Mehr Informationen zum Thema: Heilbehelfe &Hilfsmittel

Heilbehelfe &
Hilfsmittel

Für Heilbehelfe und Hilfsmittel wie Hörgeräte, Diabetesbedarf oder Bandagen übernimmt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) die Kosten, wenn Sie eine ärztliche Verordnung dafür haben. Patientinnen und Patienten zahlen in der Regel nur einen Selbstbehalt.

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Mehr Informationen zum Thema: Medikamente

Medikamente

Medikamente sind Mittel, die zur Heilung, Linderung oder Vorbeugung von Krankheiten beitragen. Sie können in verschiedenen Formen abgegeben werden, etwa als Tabletten, Tropfen, Cremes etc. Viele Medikamente müssen ärztlich verschrieben werden.

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Mehr Informationen zum Thema: Ausland

Ausland

Medizinische Leistungen in Ländern, in denen die EKVK nicht akzeptiert wird, sind zunächst selbst zu bezahlen.

Sie können die bezahlten Rechnungen zur Kostenerstattung einreichen.

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  • Betriebliche Gesundheits­förderung

    Betriebliche Gesundheitsförderung ist eines der erfolgreichsten Beratungsprogramme der ÖGK: Wir begleiten Ihr Unternehmen auf dem Weg zu mehr Gesundheit und Wohlbefinden für alle Mitarbeitenden.

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  • Rauchfrei

    Rauchfrei zu werden, ist eine gute und wirksame Möglichkeit, die eigene Gesundheit zu fördern und die Lebensqualität zu verbessern. Mit Hilfe gelingt es leichter. Die Österreichische Gesundheitskasse unterstützt Sie dabei, rauchfrei zu werden und zu bleiben. 

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  • Vorsorge­unter­suchung

    Der Gesundheits-Check ist eine kostenlose Vorsorgeuntersuchung und soll helfen, Gesundheitsrisiken und Krankheiten früh zu erkennen. Alle Personen ab 18 Jahren können einmal im Jahr zum Gesundheits-Check gehen. Sie können den Gesundheits-Check bei vielen Hausärztinnen und –ärzten und in vielen Gesundheitszentren in Anspruch nehmen. 

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