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Jeder Dienstgeber ist verpflichtet, der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) auch geringfügig beschäftigte Personen zu melden.

Informieren Sie sich hier, wie hoch die Geringfügigkeitsgrenze ist, welchen Versicherungsschutz Sie haben und wer die Beiträge bezahlt.