Sie sind in der Regel dort sozialversichert, wo Sie arbeiten – unabhängig davon, wo Sie wohnen. Wenn Sie im Ausland arbeiten, sind Sie in der Regel im ausländischen Staat sozialversichert. Es gibt jedoch Ausnahmen. Nähere Informationen finden Sie hier:
Beschäftigung im Ausland
Ausschließliche Beschäftigung im Ausland
Grenzgänger nach Liechtenstein und in die Schweiz
Vorübergehende Entsendung
Entsendung in einen Mitgliedsstaat der EU, dem EWR oder in die Schweiz
Entsendung in einen Vertragsstaat (bilaterale Abkommen)
Entsendung in einen Staat, mit dem kein Abkommen besteht
Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten
Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten für einen Arbeitgeber
Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten für mehrere Arbeitgeber