Durch die soziale Krankenversicherung sind Versicherte und deren Angehörige geschützt.
Zum Kreis der Versicherten zählen unter anderem
- unselbständig Beschäftigte mit einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze
- Pensionistinnen und Pensionisten
- Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld
- Selbstversicherte
Als Angehörige gelten beinahe alle nicht versicherten Personen, die im Familienverband mit der versicherten Person wohnen.
Für mitversicherte Angehörige zahlen Versicherte bis auf wenige Ausnahmen keine Beiträge.