Bei wem kann ich eine Physiotherapie in Anspruch nehmen?
- Physiotherapeuten und Heilmasseure als Vertragspartner
- Physiotherapeuten und Heilmasseure als anerkannte Wahlbehandler
Wie erfolgt die Abrechnung?
- Ein Vertragspartner rechnet direkt mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ab. Sie müssen als Patient nichts bezahlen.
- Wenn ein anerkannter Wahlbehandler Sie behandelt, müssen Sie die entstandenen Kosten zunächst dem Wahlbehandler bezahlen. Im Anschluss reichen Sie die Rechnungen bei der ÖGK ein und erhalten einen Teil der Kosten zurück. Sie erhalten 80 % der Kosten zurück, die ein Vertragspartner für diese Leistungen erhält. Beispiel: Ein Wahlbehandler verlangt 100 € für die Behandlung. Ein Vertragspartner erhält für dieselbe Leistung 60 €. Sie bekommen 80 % von den 60 € zurück.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, bevor ich die Behandlungen beginne?
- Ärztlicher Verordnungsschein vor Therapiebeginn
- Bewilligung der Verordnung durch die ÖGK
Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen, um Ihre Kosten zu erstatten:
- Rechnung der Behandlungen
- Zahlungsbestätigung
- vor Behandlungsbeginn von der ÖGK bewilligter Verordnungsschein
- Ihren IBAN/BIC
Hier finden Sie Listen von unseren Vertragspartnern und anerkannten Wahlbehandlern.
Heilmasseure - Liste der Vertragspartner (12.7 KB)
Physiotherpie - Liste der Vertragspartner (24.1 KB)