Stationärer Aufenthalt in einem Rehabilitationszentrum
Die Rehabilitationsmaßnahme muss ärztlich verordnet und von der Kasse bewilligt sein. Von der ÖGK werden die Kosten für Pensionisten und mitversicherte Angehörige übernommen.
Leistungsgebiete:
- Stoffwechsel- und Verdauungskrankheiten
- Orthopädie
- Erkrankung des Stütz- und Bewegungsapparates
- Atemwegserkrankungen
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Hauterkrankungen
- Neurologie
- Onkologie
- Organtransplantationen
- Psychiatrie
- Lymphologie
Der Patient hat bei Inanspruchnahme eines Vertragspartners einen einkommensabhängigen Tagsatz (im Jahr 2021 zwischen EUR 8,90 – EUR 21,63) zu leisten. |
Sonderform bei Kindern und Jugendlichen
Familienorientierte Rehabilitation bei onkologischen Erkrankungen:
Neben den betroffenen Kindern und Jugendlichen können Familienangehörige als Sekundärpatienten (darunter sind nahe Angehörige zu verstehen, welche aufgrund der Erkrankung des Kindes/Jugendlichen auch eine Therapie erfahren) mit aufgenommen werden. Bei Sekundärpatienten, welche in einem Dienstverhältnis stehen, stellt diese Aufnahme eine Arbeitsunfähigkeit (Krankenstand) dar.
Bei den anderen Indikationen/Erkrankungen können im Bedarfsfall Begleitpersonen mit aufgenommen werden.
Ambulante Rehabilitation
Die Behandlung muss ärztlich verordnet, sowie von der ÖGK bewilligt sein.
- Ambulant kardiologische Intensivbehandlung als Rehabilitationsmaßnahme nach Herzerkrankungen
- Ambulant bronchopulmonale Intensivbehandlung als Rehabilitationsmaßnahme nach Lungenerkrankungen
- Ambulant lymphologische Intensivbehandlung als Maßnahme bei Lymphödemen
- Ambulant traumatologische Intensivbehandlung als Maßnahme nach Erkrankungen/Verletzungen/Operationen betreffend den Stütz- und Bewegungsapparat
- Ambulante neurologische Intensivbehandlung als Maßnahme bei neurologischen Störungen, z.B. nach Schlaganfall, MS, Parkinson, Hirntumor,…
Die Kostenbeteiligung des Patienten entfällt bei Inanspruchnahme eines Vertragspartners. |