Rettungstransporte
Darunter sind alle Transporte zu verstehen, bei denen Notfallpatienten in eine Krankenanstalt überstellt werden. Durchgeführt werden diese von Blaulichtorganisationen.
Die Kostenbeteiligung
des Patienten entfällt bei
Inanspruchnahme eines Vertragspartners. |
Krankentransporte
Darunter fallen alle Transporte, die liegend oder sitzend in einem Tragstuhl durchgeführt werden und bei denen der Patient KEIN Notfallpatient ist.
Solche Transporte werden von Blaulichtorganisationen durchgeführt. Es ist dafür eine ärztliche Transportanweisung erforderlich.
Transporte zur Strahlen-, Chemo- oder Dialysebehandlung
Diese Transporte werden entweder von Blaulichtorganisationen oder von Taxiunternehmen durchgeführt. Es ist dafür eine ärztliche Transportanweisung erforderlich.
Die Kostenbeteiligung des Patienten entfällt bei Inanspruchnahme eines Vertragspartners. |
In allen anderen Fällen (auch bei Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges), ersetzt die Kasse Kosten in Höhe des halben amtlichen Kilometergeldes.
Flugrettung
Die ÖGK übernimmt Beförderungen im Inland in die nächstgelegene geeignete Krankenanstalt, wenn
- die Beförderung von Notfallpatienten auf Grund der Dringlichkeit des Falles auf dem Landweg nicht zu verantworten wäre
- die medizinische Notwendigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen und von der Kasse anerkannt wird
- WICHTIG: für Flugtransporte nach einem Unfall in Ausübung von Sport und Touristik am Berg sind spezielle Regelungen vorgesehen
Die Kostenbeteiligung des Patienten entfällt bei Inanspruchnahme eines Vertragspartners. |
Für Informationen zur Kostenerstattungen bei Inanspruchnahme eines Transporteurs ohne Vertrag steht Ihnen die ÖGK Landesstelle Tirol selbstverständlich unter der Telefonnummer +43 50766 – 181400 für Auskünfte zur Verfügung.