Voraussetzungen
Sie können eine freiwillige Versicherung beantragen, wenn
- keine Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung (weder in Österreich noch in einem EU-Mitgliedsstaat) vorliegt und wenn
- Ihr Wohnsitz im Inland liegt.
Für die Dauer der COVID-19-Pandemie gelten Kinder und Enkelkinder
rückwirkend ab dem 11. März 2020, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2021, höchstens bis zum 27. Lebensjahr und sechs Monaten als Angehörige.
Zuständigkeit
Sie können eine Selbstversicherung in der Krankenversicherung bei Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) beantragen.
Beginn der Selbstversicherung
Die Selbstversicherung beginnt
- unmittelbar im Anschluss an die Krankenversicherung oder Anspruchsberechtigung in der Krankenversicherung (wenn der Antrag binnen sechs Wochen nach dem Ende der Versicherung oder Anspruchsberechtigung gestellt wird)
- sonst mit dem auf die Antragstellung folgenden Tag.
Im Falle des Ausscheidens aus dem GSVG bzw. BSVG beginnt die Versicherung frühestens 60 Kalendermonate nach dem Ausscheiden.
Ende der Selbstversicherung
Die Selbstversicherung endet
- mit dem Wegfall der Voraussetzungen
- mit dem Ende des Kalendermonates, in dem der Versicherte seinen Austritt schriftlich erklärt hat
- wenn die für zwei Kalendermonate fälligen Beiträge nicht entrichtet sind (mit dem Ende des zweiten Kalendermonats, für den ein Beitragsrückstand besteht)
- mit dem Monatsende, in dem der Austritt wegen einer Angehörigeneigenschaft schriftlich erklärt wird (keine rückwirkende Beendigung möglich).
Leistungsanspruch
Die selbstversicherte Person und die mitversicherten Angehörigen haben erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten ab Beginn der Selbstversicherung Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.
Diese Wartezeit entfällt, wenn vor Beginn der Selbstversicherung
- in den unmittelbar vorangegangenen 12 Monaten mindestens 26 Wochen
- oder unmittelbar vorher mindestens 6 Wochen durchgehend
Die selbstversicherte Person und die mitversicherten Angehörigen erhalten sämtliche Sachleistungen (ärztliche Hilfe, Krankenhausaufenthalt, Medikamente). Auf Barleistungen (Kranken- und Wochengeld) besteht kein Anspruch!
Beitrag
Die Selbstversicherung kostet monatlich EUR 454,86
Der Beitrag kann auf Antrag - unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Versicherten - herabgesetzt werden.
Die Herabsetzung wirkt ab Beginn der Selbstversicherung, wenn sie gleichzeitig mit dem Antrag auf Selbstversicherung gestellt wird. Sonst mit dem nächsten Monatsersten.