Berechnungsbeispiel für
eine DienstnehmerIn mit einem Nettoeinkommen
von EUR 12.000,- im Kalenderjahr:
Nettoeinkommen mtl. EUR 1.000,- x 12 Monate = EUR 12.000,- im Kalenderjahr
Obergrenze für Rezeptgebühren
2 % von EUR 12.000,- = EUR 240,-
Erreichen der Obergrenze
EUR 240,- dividiert durch EUR 6,50 (= Rezeptgebühr für 2021) = 37
Diese Versicherte wäre auf Grund der Rezeptgebührenobergrenze ab der 38. Verschreibung für das laufende Kalenderjahr 2021 von der Entrichtung der Rezeptgebühr befreit.
Zuletzt aktualisiert am 21. Januar 2021