Hier die wichtigsten Fakten zu den Leistungen im Bereich der Kieferorthopädie:
Frühkindliche Zahnbehandlung für Kinder zwischen dem 6. und 12. Lebensjahr
Eine frühkindliche Zahnbehandlung bei schweren Fehlstellungen erfolgt im Normalfall durch abnehmbare Zahnspangen. Ziel der interzeptiven kieferorthopädischen Behandlung ist die frühe Korrektur von Zahnfehlstellungen um eine möglichst normale Weiterentwicklung des Gebisses zu ermöglichen.
Zahnspange für Kinder und Jugendliche zwischen dem
12. und 18. Lebensjahr
Wer beurteilt, ob die kieferorthopädische Behandlung kostenfrei ist?
25 Vertragskieferorthopädinnen und -orthopäden in sämtlichen Bezirken
der Steiermark.
Welche Voraussetzungen müssen für die kostenfreie Leistung erfüllt sein?
- Der behandelnde Zahnarzt ist ein Vertragspartner für Kieferorthopädie
- Der Start der Behandlung (= Einsetzen der Zahnspange) erfolgt vor dem 18. Geburtstag.
- Die Zähne weisen eine massive Fehlstellung (Schweregrad der Stufen 4 oder 5 auf dem internationalen IOTN-Index) auf.
- Es werden keine kosmetischen Spangen (z.B. weiße Brackets) verwendet.
Muss die
Zahnspange bewilligt werden?
Die kostenlose Zahnspange ist bewilligungsfrei, wenn der Vertragskieferorthopäde feststellt, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Mein Kind
hat bereits eine Zahnspange. Kann man während des laufenden Behandlungsjahres
zur kostenfreien Zahnspange wechseln?
Bei einer laufenden kieferorthopädischen Behandlung nach den alten Bestimmungen ist ein Wechsel am Ende des Behandlungsjahres möglich, wenn die Voraussetzungen für die neue Leistung erfüllt sind. Das heißt: Die MedizinerInnen müssen über die entsprechende Ausbildung verfügen und das Kind muss die entsprechende Zahnfehlstellung der Stufen 4 oder 5 aufweisen.
Darf ein
Vertrags-Kieferorthopäde die Behandlung ablehnen?
Die Ablehnung eines Patienten ist nur in sachlich begründeten Fällen möglich. Beispiele: keine freien Termine, mangelnde Mitwirkung des Patienten (z.B. Mundhygiene).
Was ist,
wenn man nicht zu einem Vertragsarzt oder einer Vertragsärztin gehen möchte?
Die Zahnspange ist nur bei Vertrags-Kieferorthopäden kostenlos. Nimmt man die Leistung bei einem Kieferorthopäden ohne ÖGK-Vertrag in Anspruch, so leistet die ÖGK eine Kostenerstattung nach den geltenden vertraglichen Tarifen, wenn sowohl Arzt als auch Patient die Voraussetzungen erfüllen. Das heißt: Die MedizinerInnen müssen über die entsprechende Ausbildung verfügen, das Kind muss die entsprechende Zahnfehlstellung der Stufen 4 oder 5 aufweisen und bei Behandlungsbeginn jünger als 18 Jahre sein. Darüber hinaus dürfen keine kosmetischen Spangen verwendet werden.
In diesem Fall werden Kosten in der Höhe von 80 Prozent des vertraglich festgelegten Tarifs, in Form von drei Teilzahlungen, erstattet. Der tatsächliche Kostenersatz hängt von den jeweiligen Behandlungsleistungen ab.
Es ist jedoch vor Behandlungsbeginn eine Antragstellung notwendig – andernfalls gebührt nur eine Gesamtleistung in der Höhe von 80% des vertraglich festgelegten Tarifs, bei vorliegendem Behandlungserfolg, zum Behandlungsende.
Welche
Kriterien muss ein Kieferorthopäde ohne ÖGK-Vertrag erfüllen?
Bei Wahl-KieferorthopädInnen (gem. § 153 a Abs. 4 ASVG) wird die Zahnspange nicht gratis angeboten. Erfüllt der Arzt aber dieselben Kriterien wie ein Vertrags-Kieferorthopäde, so leistet die ÖGK einen Kostenersatz in Höhe von 80 Prozent des vertraglich festgelegten Tarifs.
Wer
übernimmt die Kosten, wenn die Zahnspange repariert werden muss?
Für die ersten zwei Reparaturen entstehen dem Versicherten keine Kosten. Sollten weitere Reparaturen notwendig sein, müssen diese vom Krankenversicherungsträger bewilligt werden
Kann der
Kieferorthopäde während der laufenden Behandlung gewechselt werden?
Nur mit Zustimmung des Versicherungsträgers.
Was passiert,
wenn das Kind durch Wartezeiten beim favorisierten Kieferorthopäden älter als 18 Jahre alt
geworden ist?
In diesem Fall besteht die Möglichkeit, rechtzeitig einen anderen Vertrags-Kieferorthopäden in Anspruch zu nehmen. Sollte das Kind trotz aller Bemühungen zwischenzeitlich 18 Jahre alt geworden sein, kann die Zahnspange nicht kostenlos eingesetzt werden, die Behandlungskosten können leider auch nicht übernommen werden. In diesem Fall wird geprüft, ob ein Anspruch nach der bisherigen Regelung vorliegt – ob ein Kostenzuschuss für eine festsitzende Zahnspange bewilligt werden kann.
Was
passiert, wenn die Zahnspange nach dem 18. Lebensjahr nochmals angepasst werden
muss? Bleibt sie dann kostenlos?
Solange die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist, sind weitere Maßnahmen kostenlos.
Wo kann man
sich hinwenden, wenn man mit der Einstufung der Fehlstellung durch den Kieferorthopäden nicht einverstanden ist?
Grundsätzlich sollten medizinische Fragen in erster Linie mit dem behandelnden Arzt geklärt werden. Ist dies nicht möglich, kann man sich direkt an den zuständigen Krankenversicherungsträger wenden.
Steirische Vertragskieferorthopädinnen und Vertragskieferorthopäden
Bezirk Bruck-Mürzzuschlag
Dr. Stefan Brünner, Bruck/Mur, Am Grazer Tor 1a
Dr. Elisabeth Keber, Bruck/Mur, Roseggerstraße 17/1
Bezirk Deutschlandsberg
Dr. Weber Anneliese, Deutschlandsberg, Fabrikstraße 4-6 /II
Graz-Stadt
DDr. Martin Lang, Mariatroster Straße 211
Dr. Ilse Permann, Münzgrabenstraße 62
Dr. Doris Pregel, Sackstraße 15
Dr. Gisela Schreiber, Parkstraße 17
Dr. Birgit Seidler-Österreicher, Untere Teichstraße 3/1
Dr. Ursula Willingshofer, Annenstraße 44/2
Universitätsklinik für Zahnmedizin und Mundgesundheit, Billrothgasse 4
Mein Zahngesundheitszentrum Graz, Friedrichgasse 18
Bezirk Graz-Umgebung
DDr. Isabella Clarici, Seiersberg, Haushamer Straße 2/7/24
Dr. Elma Kuljuh, Frohnleiten, Brückenkopf 1
Bezirk Hartberg-Fürstenfeld
Dr. Gerhard Schoiswohl, Stubenberg 13
Dr. Reinhardt Schreiber, Hartberg, Grazer Straße 18
Bezirk Leoben
Dr. Franz Michael Jeglitsch, Leoben, Roseggerstraße
15
Bezirk Liezen
Dr. Wolfgang Hans Bertl, Liezen, Fronleichnamsweg 22
Dr. Wolfgang Laserer, MSc, Bad Aussee, Ischlerstraße 93
Bezirk Murau
DDr. Siegfried Walter Kern, Murau,
Schwarzenbergstraße 11
Bezirk Murtal
Dr. Klaus Hönigl, Judenburg, Burggasse 3/2
Dr. Sylvia Peer-Lupert, Knittelfeld, Mozartstraße
11
Bezirk Südoststeiermark
Dr. Stefan Alexander Pristautz, Feldbach, Mühldorfer Straße 9a
Dr. Gernot Suppan, Deutsch Goritz 127
Bezirk Voitsberg
Priv.-Doz. Dr. Brigitte Wendl, Edelschrott, Schulstraße
80
Bezirk Weiz
Dr. Dora Bartfai, Gleisdorf, Franz-Josef-Straße 38
Mag. DDr. Elisabeth Santigli, Gleisdorf, Hauptplatz
10
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