Die/der BezieherIn dieser Leistung ist verpflichtet, an der Umsetzung der (medizinischen) Maßnahmen zur Erlangung ihrer/seiner Arbeitsfähigkeit mitzuwirken. Anderenfalls kann das Rehabilitationsgeld vom Pensionsversicherungsträger entzogen werden.
Weitere Informationen zum Case Management:
Informationsblatt zum Case Management (200.2 KB)