Krankengeld erhalten unter anderem
- Arbeiter
- Angestellte
- Lehrlinge
- Bezieher einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung
- Geringfügig Beschäftigte (monatliche Geringfügigkeitsgrenze = EUR 475,86), wenn sie eine Selbstversicherung nach § 19a ASVG abgeschlossen haben
- Freie Dienstnehmer (gemäß § 4 Abs. 4 ASVG)
Bitte beachten Sie, dass das Krankengeld lediglich einen teilweisen Ersatz für das Entgelt (Lohn, Gehalt), welches durch die Arbeitsunfähigkeit wegfällt, darstellt.
Zuletzt aktualisiert am 11. Mai 2020