Die medizinische Hauskrankenpflege wird von diplomiertem Krankenpflegepersonal durchgeführt und umfasst ausschließlich medizinische Leistungen und qualifizierte Pflegeleistungen wie beispielsweise
- die Versorgung chronischer Wunden oder
- die Vorbereitung und Verabreichung von Infusionen.
Eine allfällige Grundpflege
(z. B. Haut-, Haar- und Zahnpflege der PatientInnen) sowie hauswirtschaftliche Verrichtungen
fallen somit nicht unter die medizinische Hauskrankenpflege und können nicht
auf Rechnung des Krankenversicherungsträgers durchgeführt werden.
Was ist für die Inanspruchnahme der medizinischen Hauskrankenpflege erforderlich?
- Ein Antrag des behandelnden Arztes.
- Bei einem Antrag auf Verlängerung ist vor Inanspruchnahme die Bewilligung durch den Medizinischen Dienst der ÖGK.
Die ÖGK rechnet mit Organisationen, welche in einem Vertragsverhältnis mit der ÖGK stehen, den Kostenzuschuss pro Hausbesuch direkt ab.
Informationen zum Pflegegeld erhalten Sie unter folgenden links:
help.gv - Infos zur Pflegevorsorge