Dies unter der Voraussetzung, dass die medizinische Notwendigkeit des Flugtransportes mit einer ärztlichen Bescheinigung (Einsatzbericht) nachgewiesen und von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) anerkannt wird.
Die Höhe der zu übernehmenden Kosten richtet sich nach den von der ÖGK mit der Flugrettungsorganisation vereinbarten Tarifen.