Wer sich auf den Urlaub vorbereitet, denkt nicht gerne an die Möglichkeit einer Erkrankung oder eines Unfalls. Für den Fall der Fälle sollte man sich aber trotzdem die notwendigen Dokumente und/oder vorgesehene Formulare besorgen, um sie im Bedarfsfall sofort zur Hand zu haben!
Wenn tatsächlich etwas passiert oder Sie erkranken, können Sie mit folgenden Dokumenten Ihre Krankenversicherung nachweisen und medizinische Hilfe in Anspruch nehmen:
Urlaub in Österreich
Innerhalb von Österreich sollten Sie die e-card immer dabei haben.
Urlaub im Ausland
Einen Krankenversicherungsschutz genießen Sie
in allen EU/EWR-Staaten (Auflistung siehe unten) und der Schweiz
sowie in jenen Ländern, mit denen zwischenstaatliche Abkommen bestehen wie Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Türkei.
Als Nachweis für Ihre Anspruchsberechtigung gilt
im EU/EWR-Bereich und in der Schweiz die Europäische Krankenversicherungskarte (kurz EKVK), das ist die blaue (Rück-)Seite der e-card
- Auf Grund einer Vereinbarung über die Nutzung der EKVK gilt sie aber auch in
- Mazedonien,
- seit 01.01.2014 in Serbien,
- seit 01.07.2015 in Bosnien-Herzegowina und
- seit 01.07.2016 in Montenegro.
In der Türkei benötigen Sie nach wie vor den Auslands-Betreuungsschein (auch als Urlaubs- oder Auslandskrankenschein bezeichnet).
Dieses Formular stellt Ihnen Ihr Dienstgeber oder die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) aus.
Onlineformular: Urlaubs-(Auslands- )Krankenschein bestellen
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bestellung ca. 1 Woche vor der beabsichtigten Abreise bei uns einlangen sollte.
Was ist am Urlaubsort zu tun, um medizinische Hilfe zu erhalten?
Europäische Krankenversicherungskarte "EKVK" in den EU/EWR-Staaten und in der Schweiz
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) können Sie sich
in allen EU/EWR-Staaten (eine Auflistung finden Sie in der "Länderliste EKVK Urlaubskrankenschein" weiter unten), und
- in der Schweiz,
stets direkt an VertragsärztInnen oder andere medizinische Vertragseinrichtungen, wie Krankenhäuser und Transportunternehmungen, wenden.
Europäische Krankenversicherungskarte "EKVK" in Mazedonien, Serbien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro
- Mazedonien:
In Mazedonien können Sie sich, auf Grund einer Vereinbarung über die Nutzung der EKVK, gleich direkt an VertragsärztInnen oder andere medizinische Vertragseinrichtungen, wie Krankenhäuser und Transportunternehmungen, wenden.
- Serbien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro:
In Serbien ist die EKVK seit 01.01.2014, in Bosnien-Herzegowina seit 01.07.2015 und in Montenegro seit 01.07.2016 bei dringlichen medizinischen Fällen zu verwenden.
Allerding müssen Sie vorab beim ausländischen Versicherungsträger Ihren Leistungsanspruch mittels EKVK nachweisen und erhalten dann einen eigenen Beleg, mit dem Sie in bestimmten Gesundheitseinrichtungen, die mit dem Krankenversicherungsträger des jeweiligen Landes einen Vertrag haben, die notwendige medizinische Versorgung erhalten.
Als Nachweis für Ihre Identität ist immer ein Lichtbildausweis vorzulegen.
Betreuungsschein (Urlaubskrankenschein) in der Türkei
Der Auslands-Betreuungsschein (Urlaubskrankenschein) dient hier ausschließlich als Nachweis für Ihre Versicherung in Österreich und muss vor der Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe beim ausländischen Krankenversicherungsträger gegen einen ortsüblichen Krankenschein umgetauscht werden.
Als Nachweis für Ihre Identität sollten Sie stets einen Lichtbildausweis mitnehmen!
Übersicht beliebter Urlaubsländer - wo gilt die EKVK, wo der Urlaubskrankenschein?
Hier finden Sie eine Übersicht, in welchen beliebten Urlaubsländern die EKVK oder aber ein vor Urlaubsantritt ausgestellter Urlaubskrankenschein gilt:
Liste der Urlaubsländer: EKVK oder Urlaubskrankenschein (11.7 KB)
Noch mehr Informationen finden Sie rechts, unter "Krank im Ausland - was nun?"
Wann ist Ihre Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite der e-card eigentlich gültig und wann nicht?
Wenn Ihr Name und Ihre Daten auf der Karte aufscheinen und das Ablaufdatum (rechts unten) noch nicht erreicht ist, dann ist Ihre EKVK gültig.
Sollten diese Voraussetzungen nicht gegeben sein (z.B. wenn auf der Rückseite nur Sternchen angedruckt sind), wenden Sie sich am besten telefonisch an +43 50 766-153000. Zumeist wird es möglich sein, Ihnen unbürokratisch eine zeitlich befristete "Ersatzbescheinigung" auszustellen, damit Sie im Urlaub gut versorgt sind.
Behandlung in Staaten ohne Krankenversicherungsabkommen
Achtung:
Wenn Sie in ein Land reisen, mit dem Österreich kein Krankenversicherungsabkommen abgeschlossen hat (z.B. Kuba, China, Amerika,....), dann müssen Sie zunächst einmal sämtliche medizinischen Leistungen bei ÄrztInnen oder in Krankenanstalten selbst bezahlen.
Die möglichst detailliert ausgestellte Rechnung samt Zahlungsnachweis reichen Sie dann bitte bei der ÖGK für eine eventuelle Kostenerstattung, gemeinsam mit den notwendigen Formularen, ein.
Nähere Informationen finden Sie unter "Kostenerstattung Auslandsbehandlungen" (siehe Link in der rechten Spalte).