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Klinische Vertragspsychologinnen oder -psychologen können die durchgeführten Leistungen direkt mit der Kasse abrechnen. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

Klinische Wahlpsychologinnen oder –psychologen haben keinen Vertrag mit der ÖGK. Dort müssen Sie das Honorar selbst bezahlen. Ist die gewählte Psychologin oder der Psychologe auf der PsychologInnenliste am Portal der Sozialversicherung eingetragen, können Sie dann um Kostenerstattung ansuchen. Bitte beachten Sie, dass andernfalls keine Kostenerstattung möglich ist.