Höhe Rezeptgebühr
Die Rezeptgebühr beträgt derzeit EUR 6,50 (Wert 2021) pro Packung bzw. Verordnung eines Medikaments. Sie ist direkt in der Apotheke oder der Hausapotheke des Arztes zu bezahlen. Das Gesetz schreibt die Rezeptgebühr als Kostenbeteiligung der krankenversicherten Personen vor. Die Rezeptgebühr bleibt für Sie als Patientin oder Patient immer gleich – egal, wie viel ein Medikament tatsächlich kostet. Ist ein Medikament günstiger als die Rezeptgebühr, zahlen Sie jedoch den niedrigeren Betrag.
Voraussetzungen für die Befreiung von der Rezeptgebühr
Unter folgenden Bedingungen sind Sie von der Rezeptgebühr befreit:
- Sie sind sozial schutzbedürftig bzw. Sie haben ein niedriges Einkommen: Wenn Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr (75.7 KB) stellen. Die Einkommensgrenze entspricht dem Richtsatz für die Ausgleichszulage.
- Zweite Möglichkeit: Sie sind in Pension und erhalten eine Ausgleichszulage, dann sind Sie automatisch von der Rezeptgebühr befreit und es ist kein Antrag notwendig.
- Sie haben eine anzeigepflichtige übertragbare Krankheit: Die Befreiung von der Rezeptgebühr gilt nur für Medikamente zur Behandlung der konkreten Krankheit nach Entscheidung durch den behandelnden Arzt. Es ist kein Antrag notwendig.
- Sie überschreiten die Rezeptgebührenobergrenze,geben also mehr als 2 % ihres jährlichen Nettoeinkommens für Rezeptgebühren aus. Mehr Informationen…
- Sie sind Zivildiener: Für Sie und Ihre Angehörigen ist kein Antrag auf Befreiung notwendig.
Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr
Anträge auf Befreiung von der Rezeptgebühr (75.7 KB) können Sie bei jeder Kundenservicestelle der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) einbringen. Wird der Antrag bewilligt, ist dieser gespeichert und die Befreiung scheint beim Arzt und in Apotheken automatisch auf. Bei Befreiungen ohne Antrag funktioniert es genauso.