Die Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen der ÖGK weisen sich als Angehörige des Krankenbesuchsdienstes aus. Sie überprüfen z. B., ob sich Patienten an ärztliche Anordnungen (z. B. Bettruhe), Ausgehzeiten oder die Krankenordnung halten.
Als Patient sind Sie verpflichtet, die Krankenbesucher in Ihre Wohnung zu lassen und ihre Fragen zu beantworten. Halten Sie sich nicht an die Regeln, sind Sanktionen möglich – bis hin zur Streichung des Krankengelds. Der Krankenbesuchsdienst der ÖGK trägt dazu bei, Missbrauch beim Krankenstand zu verhindern.