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Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zahlt das Rehabilitationsgeld an ihre Versicherten aus und übernimmt auch die Betreuung in Form von Case Management.

Hier finden Sie Informationen zum Case Management.

Wenn Ihr Pensionsversicherungsträger im Zuge der Antragstellung auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension bei Ihnen keine dauerhafte, aber mindestens sechs Monate andauernde Invalidität oder Berufsunfähigkeit feststellt, ist es Aufgabe der Krankenversicherung, Sie bei der Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit zu unterstützen. Zur finanziellen Unterstützung während dieses Zeitraumes bezahlt die ÖGK Rehabilitationsgeld an die Betroffenen. 

Neu per 1. Jänner 2023: Infolge der Teuerungswelle hat der Gesetzgeber mit dem Teuerungs-Entlastungspaket III ermöglicht, eine Erhöhung beim Rehageld vorzunehmen.

Die Österreichische Gesundheitskasse erhöht daher das Rehageld per 01.01.2023.

Die Erhöhung beträgt 5,8 Prozent und wird automatisch für Anweisungen ab dem 01.01.2023 veranlasst. Für Sie ist keine Antragstellung notwendig.

Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Kundenservicestellen gerne zur Verfügung.