- KRANKENBEHANDLUNG: Die ÖGK übernimmt Kosten nur im Rahmen einer Krankenbehandlung. Medizinische Leistungen, die keine Krankenbehandlung darstellen, müssen Versicherte privat bezahlen. Mehr Informationen…
- REZEPTGEBÜHR: Wer krankenversichert ist und sich mit einem ärztlichen Rezept ein Medikament in der Apotheke holt, zahlt in der Regel eine Rezeptgebühr. Diese beträgt derzeit EUR 6,50 (Wert 2021). Bestimmte Personen sind ausgenommen. Mehr Informationen…
- HEILBEHELFE & HILFSMITTEL: Dazu gehören z. B. Brillen, Bandagen, orthopädische Schuhe, Hörgeräte etc. Es ist in der Regel ein Selbstbehalt von 10 % zu bezahlen. Mehr Informationen…
- ZAHNGESUNDHEIT: Zahnbehandlung ist eine Kassenleistung, bei Sonderwünschen können Ihnen aber Kosten entstehen. Beim abnehmbaren Zahnersatz (Prothesen) gilt ein Selbstbehalt von 25 %. Festsitzender Zahnersatz ist als Privatleistung selbst zu bezahlen. Die Kosten für eine Zahnspange hängen von der Art der Zahnspange ab. Zum Überblick über die Kosten für Zahngesundheit…
- SPITALSBEHANDLUNG: Patienten und Patientinnen zahlen bei stationären Aufenthalten im Spital einen täglichen Kostenbeitrag (Selbstbehalt). Mehr Informationen unter Spitalsbehandlung...
- KUR & REHABILITATION: Patienten und Patientinnen zahlen bei stationären Aufenthalten in einer Kur- oder Reha-Einrichtung einen täglichen Kostenbeitrag (Zuzahlung). Die Höhe hängt vom Einkommen ab. Mehr Informationen…
- WAHLÄRZTE & WAHLTHERAPEUTEN: Eine Behandlung durch Wahlärzte oder Wahltherapeuten bezahlen Sie zunächst privat. Hinterher können Sie sich einen Teil des Geldes über die Kostenerstattung zurückholen. Eigene Regeln gelten für die Kostenerstattung bei Krankenbehandlung im Auslandsowie für den Umgang mit Wahlarztrezepten.
- KRANKENTRANSPORTE & FAHRTKOSTEN: Ob und in welchem Ausmaß die ÖGK Kosten für Patiententransporte übernimmt, hängt von der Art des Transports und medizinischen Gründen ab. Grundsätzlich gilt: Für Krankentransporte muss man gehunfähig sein. Gehfähige Patienten können unter gewissen Bedingungen einen Ersatz für Fahrtkosten erhalten. Für Flugrettungstransporte gelten besondere Regeln. Mehr Informationen…
- PSYCHOTHERAPIE: Die ÖGK leistet einen Kostenzuschuss. Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen können ihr Honorar frei festsetzen. Unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Honorars beträgt der Kostenzuschuss für Behandlungen (je 60 Minuten (Einzelsitzung)) bis 31.8.2018 EUR 21,80 pro Sitzung und für Behandlungen ab 1.9.2018 EUR 28,00. Mehr Informationen…
- E-CARD: Dafür ist von den Versicherten einmal jährlich im Voraus ein e-card-Entgelt zu bezahlen, derzeit EUR 12,30 (Wert 2021). Eingehoben wird es vom Dienstgeber. Ausgenommen vom e-card-Entgelt sind unter anderem mitversicherte Angehörige und von der Rezeptgebühr befreite Personen.
- UNTERSTÜTZUNGSFONDS: Die ÖGK kann bedürftigen Versicherten durch den Unterstützungsfonds freiwillig Hilfe über das gesetzlich vorgesehene Maß hinaus gewähren. Meist handelt es sich z. B. um Beihilfen zu Krankenbehandlungen, deren Kosten nicht zur Gänze gedeckt sind, oder um den Ersatz von Selbstbehalten. Mehr Informationen…
Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020