Für den täglichen Kostenbeitrag (Zuzahlung) und die dazugehörigen Einkommensgrenzen gelten 2021 folgende Werte:
Monatliches Bruttoeinkommen | Täglicher Kostenbeitrag |
bis EUR 1.581,86 | EUR 8,90 |
bis EUR 2.163,25 | EUR 15,26 |
über EUR 2.163,25 | EUR 21,63 |
Bei mitversicherten Angehörigen gilt das Einkommen des versicherten Familienmitglieds als Grundlage.
Ausnahmen vom Kostenbeitrag
- Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.
- Personen, deren Einkommen den Richtsatz für die Ausgleichszulage nicht übersteigt, derzeit EUR 1.000,48 (Wert 2021).
- Bei Pensionisten und Pensionistinnen gilt die Ausnahme vom Kostenbeitrag nur, wenn sie von der Rezeptgebühr befreit sind. Ein Einkommen unter dem Richtsatz für die Ausgleichszulage allein bringt keine Ausnahme vom Kostenbeitrag.
- Bei ambulanter medizinischer Rehabilitation ist kein Kostenbeitrag vorgesehen.
Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020