Wer bei der ÖGK versichert ist, erhält Krankenbehandlung für die Dauer der Krankheit ohne zeitliche Begrenzung. Die Krankenbehandlung muss ausreichend und zweckmäßig sein. Sie darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Die ÖGK orientiert sich an den Grundsätzen wissenschaftlich fundierter und evidenzbasierter Medizin. Die Vertragspartner der ÖGK müssen daher gewisse Qualitätskriterien und Richtlinien für die Behandlung ihrer Patienten einhalten. Für bestimmte Behandlungen, Medikamente und Heilbehelfe ist eine Bewilligung durch den Medizinischen Dienst der ÖGK erforderlich. Ob diese nötig ist, weiß Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin. Für Alternativmedizin ist die ÖGK grundsätzlich nicht zuständig.
Warum muss die ÖGK die Kosten unter Kontrolle halten?
Die Gemeinschaft der ÖGK-Versicherten und die Arbeitgeber finanzieren mit ihren Beiträgen die Krankenbehandlung. Es ist wichtig, mit den vorhandenen, begrenzten Geldmitteln sorgsam umzugehen. Nicht jede Leistung, die sich ein Versicherter wünscht, ist medizinisch unbedingt notwendig. Gleichzeitig passt die ÖGK ihre Leistungen neuen Entwicklungen in Medizin und Gesellschaft laufend an. Dabei ist es die Pflicht der ÖGK zwischen den Bedürfnissen des Einzelnen und dem Gemeinwohl sorgsam abzuwägen – damit eine gute Versorgung langfristig gesichert ist.
Welche Kosten übernimmt die ÖGK nicht?
Leistungen, die keine Krankenbehandlung darstellen, sind von den Versicherten privat zu bezahlen. Darunter fallen z. B.:
- Führerschein- und Sportuntersuchungen
- rein kosmetische Leistungen
- Mittel zur Empfängnisverhütung
- psychologische Beratung und Coaching etc.
Kosten für die ÖGK-Versicherten
Wenn Sie als ÖGK-Versicherter eine Leistung bei Vertragspartnern erhalten, müssen Sie in der Regel nichts extra bezahlen. Es gibt jedoch eine Reihe von Kostenbeteiligungen, etwa ein Beitrag pro Tag im Krankenhaus, Selbstbehalte bei Zahnbehandlungen oder Heilbehelfen, die Rezeptgebühr etc. Hier geht’s zum Überblick über mögliche Kosten für Patienten. Eine Behandlung bei Wahlärzten oder Wahltherapeuten ist selbst zu bezahlen, hinterher können Sie eine Kostenerstattung beantragen oder einen Kostenzuschuss, z. B. bei Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen.
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