Welche Leistungen bieten die Zahngesundheitszentren der ÖGK in OÖ an?
Welche Leistungen werden nicht angeboten?
- rein kosmetische Leistungen, z. B. Zahnaufhellung
- bestimmte komplexe Leistungen, z. B. aufwändige Brücken
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
In den ÖGK-Zahngesundheitszentren OÖ gelten dieselben Regeln wie beim Vertragszahnarzt:
- Die Kosten für Kassenleistungen übernimmt die ÖGK.
- Beim abnehmbaren Zahnersatz zahlen Sie einen Kostenbeitrag (Selbstbehalt) von 25 % des Vertragspartnertarifs.
- Bei abnehmbaren Zahnspangen zahlen Sie einen Kostenbeitrag von 50 % des Vertragspartnertarifs (ausgenommen Gratis-Zahnspange für unter 18-Jährige).
- Privatleistungen sind selbst zu bezahlen, z. B. festsitzender Zahnersatz, Mundhygiene etc.
Welche Behandlungen notwendig sind und welche Kosten tatsächlich anfallen, ist im Einzelfall zu klären.
Mehr allgemeine Informationen zum Thema: „Welche Zahnleistungen zahlt die ÖGK?“…
Terminvereinbarung & Wartezeiten
Für einen Termin kontaktieren Sie bitte direkt das Zahngesundheitszentrum in Ihrer Region (zur Liste ...). Die Wartezeiten sind je nach Nachfrage unterschiedlich. Wenn Sie akute Schmerzen haben, können Sie auch ohne Termin zu uns kommen. Melden Sie sich bitte bis 10 Uhr bei der Aufnahme im jeweiligen Zahngesundheitszentrum, planen Sie aber eine Wartezeit vor Ort ein.
Bezahlen im Zahngesundheitszentrum
Zum Bezahlen Ihrer Rechnung haben Sie folgende Möglichkeiten:
- per Zahlschein
- mit Bankomat
- mit Kreditkarte
- ab einer Summe von EUR 40,-- ist eine Ratenzahlung möglich
Bei Zahnersatz wird vor der Behandlung ein Heilkostenplan (Kostenvoranschlag) erstellt.
Finanzielle Hilfe aus dem Unterstützungsfonds der ÖGK
Bedürftige Versicherte können sich bei nicht gedeckten Kosten für Zahngesundheit an den Unterstützungsfonds der ÖGK wenden. Jeder Einzelfall wird geprüft, ein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung besteht nicht. Bestimmte Leistungen werden nicht unterstützt, z. B. Mundhygiene, Lokalanästhesie (Spritze), weiße Kunststofffüllungen etc.
Können sich auch Versicherte anderer gesetzlicher Krankenversicherungen oder Privatpatienten in einem ÖGK-Zahngesundheitszentrum behandeln lassen?
Ja, beides ist möglich. Wenn Sie bei einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, rechnen wir die Kosten direkt mit Ihrer Versicherung ab. Es gelten dabei die Bedingungen Ihrer Versicherung.