Mutter-Kind-Pass: Welche Ärzte sind zuständig?
- Sie erhalten den Mutter-Kind-Pass in der Regel von Ihrem Facharzt bzw. Ihrer Fachärztin für Gynäkologie (Frauenheilkunde).
- Im Mutter-Kind-Pass dokumentieren Ihre Ärzte und Ärztinnen für Gynäkologie, Kinderheilkunde und Allgemeinmedizin die einzelnen Untersuchungen.
- Eine Übersicht über alle Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen finden Sie unter gesundheit.gv.at
Mutter-Kind-Pass und Kinderbetreuungsgeld
Ein Teil der Untersuchungen ist Voraussetzung für den Erhalt des vollen Kinderbetreuungsgeldes.
- Legen Sie dem Antrag auf Kinderbetreuungsgeld bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) eine Bestätigung folgender Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bei (Kopie):
- alle fünf gynäkologischen Untersuchungen während der Schwangerschaft (die drei zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen sind keine Voraussetzung für das Kinderbetreuungsgeld).
- erste Kindesuntersuchung nach der Geburt.
- Die Bestätigungen für die restlichen vier Kindesuntersuchungen sind spätestens bis zum vollendeten 15. Lebensmonat des Kindes der ÖGK zu übermitteln.
- Wird der Nachweis nicht rechtzeitig erbracht, wird das Kinderbetreuungsgeld gekürzt.
Mutter-Kind-Zuschuss des Landes Oberösterreich
- Das Land Oberösterreich gewährt auf Antrag einen Mutter-Kind-Zuschuss in drei Raten zu je EUR 125.
- Für den Zuschuss sind ein Nachweis der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen notwendig, inklusive Nachweis für vorgesehene Impfungen, sowie der Nachweis von zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen.
- Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrem (Kinder)-Arzt bzw. Ihrer (Kinder-)Ärztin.
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