Unter Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen versteht man Arbeiter und Angestellte, die unselbstständig erwerbstätig sind. Das heißt: Sie arbeiten für einen Dienstgeber und erhalten dafür ein Bruttoeinkommen (Entgelt). Auch Lehrlinge und Personen mit freiem Dienstvertrag (freie Dienstnehmer) sind pflichtversichert. Wer in Oberösterreich unselbstständig arbeitet, ist in der Regel bei der ÖGK krankenversichert – sofern das Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 475,86 (Wert 2021) liegt. Die Betroffenen können bestimmte Angehörige (z. B. Ehepartner, Kinder etc.) mitversichern, die dann auch einen Schutz durch die Krankenversicherung haben.
Bestimmte Personengruppen sind nicht bei der Gesundheitskasse, sondern bei einem anderen gesetzlichen Versicherungsträger versichert, z. B. Beamte und (neue) Vertragsbedienstete, bei Eisenbahnen und im Bergbau Beschäftigte oder Versicherte von Betriebskrankenkassen. Auch Unternehmer und Bauern haben eigene Sozialversicherungen.
Krankenversicherung: 7,65 % des Bruttoeinkommens
Ein Dienstgeber muss jeden Mitarbeiter bzw. jede Mitarbeiterin vor Arbeitsantritt bei der zuständigen Gesundheitskasse zur Sozialversicherung anmelden und ihm bzw. ihr eine Anmelde-Bestätigung darüber geben. Erfolgt die Anmeldung nicht, hat der Dienstgeber mit Sanktionen zu rechnen. Der Anteil der Krankenversicherung beträgt 7,65 % des monatlichen Bruttoeinkommens (Entgelt). Ungefähr die Hälfte davon zahlt der Dienstnehmer, die andere Hälfte der Dienstgeber. Die genaue Aufschlüsselung von Beiträgen zur Sozialversicherung bzw. Sozialabgaben und den jeweiligen Anteilen von Dienstnehmern und Dienstgebern finden Sie in den beitragsrechtlichen Basisdaten.
Krankenversicherung erst über Geringfügigkeitsgrenze
Zum Schutz durch die Sozialversicherung zählen für Dienstnehmer, freie Dienstnehmer und Lehrlinge die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pensionsversicherung und im weiteren Sinne auch die Arbeitslosenversicherung. In allen diesen Zweigen ist jedoch nur versichert, wer ein Bruttoeinkommen (Entgelt) über der Geringfügigkeitsgrenze hat. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt derzeit EUR 475,86 (Wert 2021) monatlich. Wer bis zur Geringfügigkeitsgrenze verdient, ist nur in der Unfallversicherung pflichtversichert, nicht aber in der Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Eine freiwillige Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte in der Kranken- und Pensionsversicherung ist jedoch möglich.