Wer in Oberösterreich seinen Wohnsitz hat und z. B. zu einer der folgenden Gruppen gehört, genießt ebenfalls den Krankenversicherungsschutz der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK):
- Bezieher und Bezieherinnen der bedarfsorientierten Mindestsicherung
- Zivildiener (für die Krankenversorgung der Wehrpflichtigen bzw. Präsenzdiener sorgt das Bundesheer)
- Angehörige von Zivildienern und Wehrpflichtigen (Präsenzdienern)
- Bezieher und Bezieherinnen von Rehageld
- Asylwerber und Asylwerberinnen in der Grundversorgung
Normalerweise zahlen erwerbstätige Personen und ihre Dienstgeber einen bestimmten Prozentsatz des Bruttoeinkommens (Entgelt) in die Krankenversicherung ein. Bei den oben genannten Personengruppen gibt es jedoch kein Bruttoeinkommen. Die Beiträge zur Krankenversicherung übernimmt daher in der Regel der Staat (Bund, Länder) aus Steuermitteln. Die Grundlage, auf deren Basis die Beiträge berechnet werden, ist jeweils ein im Gesetz festgelegter Betrag.
Den Schutz durch die Krankenversicherung der ÖGK haben nicht nur Personen mit Pflichtversicherung, sondern auch ihre Angehörigen, die keinen eigenen Anspruch haben. Das sind etwa Kinder oder nicht berufstätige Partner. Für diese Angehörigen ist eine Mitversicherung möglich.