Pensionisten und Pensionistinnen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, müssen ihre Pensionsversicherung darüber schriftlich informieren. Das gilt auch für Nebenwohnsitze, die nur einen Teil des Jahres genutzt werden. Wie sich der Wohnsitz im Ausland auf die Krankenversicherung auswirkt, hängt vom konkreten Fall ab. Mehr Informationen ...
Wer in Österreich krankenversichert ist und gleichzeitig eine Pension oder Rente aus dem europäischen Ausland bezieht, zahlt dafür Beiträge zur Krankenversicherung. Österreichische und ausländische Pensionen werden dadurch gleich behandelt. Für ausländische Pensionen sind in jedem Fall Beiträge zur Krankenversicherung zu bezahlen. Es spielt keine Rolle, ob gleichzeitig eine österreichische Pension bezogen wird oder eine sonstige Pflichtversicherung in Österreich besteht, z. B. wegen Dienstverhältnis oder Rehageld. Mehr Informationen ...
Grenzgänger in Rente und Angehörige
Wenn Grenzgänger und Grenzgängerinnen in Rente nicht im ehemaligen Beschäftigungsland wohnen, ist grundsätzlich die Krankenversicherung des Wohnortlandes zuständig. Unter gewissen Bedingungen können ehemalige Grenzgänger und ihre Angehörigen jedoch auch Leistungen der Krankenversicherung des ehemaligen Beschäftigungslandes in Anspruch nehmen. Mehr Informationen ...