Dabei ist folgender Ablauf zu beachten:
- Sie geben den Wohnsitzwechsel Ihrer Pensionsversicherung schriftlich bekannt. Die Pensionsversicherung informiert dann die ÖGK.
- Die ÖGK sendet Ihnen einen Antrag, den Sie ausgefüllt zurückschicken. Die ÖGK übermittelt daraufhin eine Bescheinigung an Ihre ausländische Krankenkasse im Wohnortland. Durch diesen Ablauf ist gesichert, dass die ÖGK im Ausland für die Kosten Ihrer Krankenbehandlung aufkommt.
- Sie bleiben in Österreich krankenversichert und zahlen Beiträge für die Krankenversicherung. Ihre e-card gilt weiter. Sie haben Wahlfreiheit, ob Sie sich in Österreich oder in Ihrem Wohnortland medizinisch behandeln lassen.
- Möchten Sie, dass auch Ihre in Österreich mitversicherten Angehörigen im Ausland krankenversichert sind, müssen Sie sich an die ausländische Krankenkasse wenden. Die rechtliche Regelung, wer als Angehöriger gilt, kann von jener in Österreich abweichen. Es gilt jeweils das Recht des Wohnortlandes.
Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020