Eine Mitversicherung in der Krankenversicherung ist möglich für:
- Ehegatten und Ehegattinnen
- eingetragene Partner und Partnerinnen
- gleich- oder andersgeschlechtliche Lebensgefährten und Lebensgefährtinnen, die mit dem Versicherten seit mindestens zehn Monaten in Hausgemeinschaft (Hauptwohnsitz) zusammenleben und unentgeltlich den Haushalt führen – sofern kein arbeitsfähiger Ehegatte oder eingetragener Partner im Haushalt lebt
Für Angehörige, die im Ausland erwerbstätig oder gesetzlich krankenversichert sind oder eine ausländische Pension (Rente) beziehen, gelten eigene Bestimmungen. Eine Prüfung des Einzelfalls ist notwendig. Ist der versicherte Partner nicht pflichtversichert, sondern selbstversichert, ist der Kreis der Angehörigen, die mitversichert werden können, eingeschränkt.
Wann ist die Mitversicherung beitragsfrei?
Die Mitversicherung ist dann beitragsfrei,
- wenn der mitversicherte Partner bzw. die Partnerin ein minderjähriges Kind bzw. mehrere minderjährige Kinder erzieht oder mindestens vier Jahre lang erzogen hat.
- wenn der mitversicherte Partner bzw. die Partnerin pflegender Angehöriger ist, sofern gewisse Kriterien erfüllt sind (z. B. mindestens Pflegegeldstufe drei).
- wenn der mitversicherte Partner pflegebedürftig ist, sofern gewisse Kriterien erfüllt sind (z. B. mindestens Pflegegeldstufe drei).
Trifft nichts davon zu, muss der krankenversicherte Partner, bei dem man mitversichert ist, 3,4 % Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung zahlen. Beitragsgrundlage, mit der die Höhe des Zusatzbeitrags berechnet wird, ist z. B. das Bruttoeinkommen (Entgelt), die Pension oder die Leistung des Arbeitsmarktservice (AMS) des versicherten Familienmitglieds. Bei Personen mit Selbstversicherung ist die Beitragsgrundlage ein im Gesetz festgelegter Betrag. Je nach wirtschaftlichen Verhältnissen oder sozialer Schutzbedürftigkeit kann der Zusatzbeitrag herabgesetzt oder nachgelassen werden. Jeder Einzelfall wird geprüft. Erkundigen Sie sich beim Kundenservice der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).
Allgemeine Informationen zur Mitversicherung finden Sie unter Wissenswertes.