Eine Rückerstattung von Beiträgen ist für den Überschreitungsbetrag möglich – also, jenen Betrag, der über die Höchstbeitragsgrundlage hinausgeht. Bei der Berechnung, ob die Höchstbeitragsgrundlage überschritten wurde, ist immer das Brutto-Einkommen (Entgelt) aus allen Dienstverhältnissen für das gesamte Kalenderjahr zu betrachten und zwar inklusive Sonderzahlungen, z. B. 13. und 14. Monatsgehalt. Es werden nach Ende des Kalenderjahres alle Ihre Brutto-Einkommen zusammengezählt und der Summe aller gesetzlichen Höchstbeitragsgrundlagen gegenübergestellt, ebenfalls inklusive Sonderzahlungen. Das sind EUR 6.475,00 (Wert 2021) pro Kalendermonat. Gezählt werden nur jene Kalendermonate, in denen mindestens ein Tag Pflichtversicherung bestand. Wer das ganze Jahr hindurch als Dienstnehmer bei der Sozialversicherung angemeldet war, zahlt für das Jahr 2021 maximal bis zu einem Jahres-Brutto-Einkommen von EUR 77.700,00 (= 12 x EUR 6.475,00 Wert 2021) Beiträge zur Sozialversicherung. Eine Person die z. B. nur neun Monate angemeldet war, zahlt bis maximal EUR 53.865,00 (= 9 x EUR 6.475,00 Wert 2021) Sozialversicherungsbeiträge. Übersteigt das Brutto-Einkommen diese Grenze, können Sie für diesen Überschreitungsbetrag die Sozialversicherungsbeiträge zurückfordern.
Welche Beiträge kann ich genau zurückfordern?
Die Prozentsätze entsprechen im Wesentlichen jenem Anteil an der Sozialversicherung, den Sie als Dienstnehmer eingezahlt haben. Die Beiträge des Dienstgebers werden nicht berücksichtigt. Wenn Sie gleichzeitig erwerbstätig sind und eine Geldleistung von der Pensionsversicherungsanstalt beziehen, können Sie nur Beiträge in der Krankenversicherung zurückfordern.
Achtung: Die rückerstatteten Beiträge sind steuerpflichtig. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ist daher verpflichtet, dem Finanzamt einen entsprechenden Lohnzettel zu schicken. Für nähere Auskünfte zur Lohnsteuer wenden Sie sich bitte an Ihr Wohnsitzfinanzamt.
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