Sind Zuzahlungen bei Kur-, Genesungs- bzw. Erholungsaufenthalten vorgesehen?
Nach den gesetzlichen Bestimmungen müssen Sie bei Kur-, Genesungs- und Erholungsaufenthalten pro Aufenthaltstag eine Zuzahlung leisten. Diese richtet sich nach dem monatlichen Bruttoeinkommen der/des Versicherten bzw. nach der Bruttopension der Pensionsbezieherin oder des Pensionsbeziehers.
Wie hoch sind die Zuzahlungen?
Zuzahlung täglich |
Bruttoeinkommen bzw. Bruttopension |
keine Zuzahlung | bis EUR 1.000,48 |
EUR 8,90 | bis EUR 1.581,86 |
EUR 15,26 | bis EUR 2.163,25 |
EUR 21,63 | über EUR 2.163,25 |
Wie erfolgt die Verrechnung der Zuzahlungen?
Der Zuzahlungsbeitrag ist in Ihrem Kur-, Genesungs- bzw. Erholungsheim zu entrichten.
Die Zahlungsmodalitäten (bar, Bankomat, Zahlschein) sind im Einberufungsschreiben Ihres Kur-, Genesungs- bzw. Erholungsheimes genau angeführt.
In Einzelfällen wird die Zuzahlung auch mittels Zahlschein durch die ÖGK eingehoben.
Wird für ein Einbettzimmer ein Zuschlag verrechnet?
Generell gibt es keine Aufzahlung für Einbettzimmer.