Mehr Informationen zum Thema: Kranken-stand

Kranken-
stand

Wer seinen Beruf aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht ausüben kann, ist im Krankenstand. Diese „Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit“ stellt die behandelnde Ärztin oder der Arzt fest. Wer im Krankenstand ist, hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.

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Mehr Informationen zum Thema: Kranken-geld

Kranken-
geld

Wer wegen einer Krankheit nicht arbeiten kann, kann von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) Krankengeld erhalten. Dieses soll den Verlust des Einkommens teilweise ausgleichen. Voraussetzung ist ein ärztlich bestätigter Krankenstand.

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Mehr Informationen zum Thema: Rehabilitationsgeld / Case Management

Rehabilitationsgeld /
Case Management

Rehabilitationsgeld (Rehageld) können Personen mit Geburtsdatum ab 1.1.1964 erhalten, die vorübergehend (mind. sechs Monate) aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können. Diese Geldleistung soll die Betroffenen unterstützen, wieder arbeitsfähig zu werden.

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Mehr Informationen zum Thema: Wieder­eingliederungs­geld

Wieder­eingliederungs­geld

Die Wiedereingliederungsteilzeit hilft Menschen, nach einer längeren Erkrankung schrittweise in den Arbeitsprozess zurückzukehren. Dazu kann eine Teilzeitbeschäftigung mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, während dieser die ÖGK zusätzlich Wiedereingliederungsgeld bezahlt.

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  • Betriebliche Gesundheits­förderung

    Betriebliche Gesundheitsförderung ist eines der erfolgreichsten Beratungsprogramme der ÖGK: Wir begleiten Ihr Unternehmen auf dem Weg zu mehr Gesundheit und Wohlbefinden für alle Mitarbeitenden.

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  • Rauchfrei

    Rauchfrei zu werden, ist eine gute und wirksame Möglichkeit, die eigene Gesundheit zu fördern und die Lebensqualität zu verbessern. Mit Hilfe gelingt es leichter. Die Österreichische Gesundheitskasse unterstützt Sie dabei, rauchfrei zu werden und zu bleiben. 

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  • Vorsorge­unter­suchung

    Der Gesundheits-Check ist eine kostenlose Vorsorgeuntersuchung und soll helfen, Gesundheitsrisiken und Krankheiten früh zu erkennen. Alle Personen ab 18 Jahren können einmal im Jahr zum Gesundheits-Check gehen. Sie können den Gesundheits-Check bei vielen Hausärztinnen und –ärzten und in vielen Gesundheitszentren in Anspruch nehmen. 

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