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Österreichische
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Burgenland

Siegfried Marcus-Straße 5

7000 Eisenstadt

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Kempfstraße 8

9021 Klagenfurt am Wörthersee

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Kremser Landstraße 3

3100 St. Pölten

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Gruberstraße 77

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Jahngasse 4

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Im Erkrankungsfall bekommen Sie Ihr Gehalt bzw. Ihren Lohn von Ihrer Dienstgeberin oder Ihrem Dienstgeber in der Regel zwischen sechs und zwölf Wochen weiter ausbezahlt. Die Dauer der Fortzahlung ist abhängig von den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und von der Beschäftigungsdauer.

Wenn die Entgeltansprüche gegenüber der Dienstgeberin bzw. dem Dienstgeber infolge mehrerer oder längerer Krankenstände verbraucht oder zumindest um 50 % reduziert sind, erhalten Sie Krankengeld von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).

Neu per 1. Jänner 2023: Infolge der Teuerungswelle hat der Gesetzgeber mit dem Teuerungs-Entlastungspaket III ermöglicht, eine Erhöhung beim Krankengeld vorzunehmen.

Die Österreichische Gesundheitskasse erhöht daher das Krankengeld per 01.01.2023.

Die Erhöhung beträgt 5,8 Prozent und wird automatisch für Anweisungen ab dem 01.01.2023 veranlasst. Für Sie ist keine Antragstellung notwendig. 

Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Kundenservicestellen gerne zur Verfügung.