Grundlage dafür, wie lange Sie bei einem Krankenstand Ihr Entgelt von der Dienstgeberin bzw. vom Dienstgeber weitergezahlt erhalten, ist unter anderem
bei Arbeiterinnen/Arbeitern | das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) |
bei Angestellten | das Angestelltengesetz (AngG) |
bei Lehrlingen (Arbeiter/innen und Angestellte) | das Berufsausbildungsgesetz (BAG) |
Darüber hinaus können im Kollektivvertrag bessere Leistungen vorgesehen sein. Verschiedene Berufssparten sehen andere Entgeltleistungen im Erkrankungsfall vor. Diese sind in den jeweiligen Gesetzen (z. B. Vertragsbedienstetengesetz) oder Kollektivverträgen geregelt. Viele Banken und andere Großbetriebe regeln die Entgeltansprüche ihrer Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer durch spezielle Betriebsvereinbarungen.
Details erfahren Sie bei Ihrer Dienstgeberin bzw. bei Ihrem Dienstgeber oder Ihrer Interessensvertretung.
Wir haben für Sie die Entgeltansprüche der am häufigsten auftretenden Gruppen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufgelistet, und zwar für
- Arbeiter/innen,
- Angestellte und
- Lehrlinge.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Aufstellung einen Überblick darstellt und keine Detailregelungen enthält. Gewisse Konstellationen bleiben unberücksichtigt. Diese Unterlage dient der Information, daher können daraus keinesfalls Ansprüche - welcher Art auch immer - abgeleitet werden.
Allgemeines über Entgeltansprüche