Was ist generell zu beachten?
- Eine Krankmeldung muss unbedingt am Urlaubsort durchgeführt werden. Sie kann nicht (nachträglich) durch die Hausärztin oder den Hausarzt erfolgen.
- Geben Sie einen Krankenstand während des Urlaubes unverzüglich Ihrer Dienstgeberin bzw. Ihrem Dienstgeber bekannt. Nähere Informationen gibt Ihnen auch Ihre Interessensvertretung.
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Krankenstand in Ländern, mit denen ein zwischenstaatliches Abkommen in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht (nur Vertragsstaaten)
Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit (Krankenstand) ist von der Versicherten oder vom Versicherten selbst an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zu melden!
Auf Verlangen stellt Ihnen die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt eine Bestätigung über Ihre Arbeitsunfähigkeit (Krankenstand) aus. Sie muss inhaltlich alle Merkmale einer österreichischen Krankmeldung aufweisen.
Diese sind
- die persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum),
- Beginn und Ende des Krankenstandes und
- die Diagnose, die zum Krankenstand geführt hat.
Nach Ende des Auslandsaufenthaltes wenden Sie sich mit der Bestätigung (per Post, Fax oder persönlich) an eine unserer Kundenservice-Stellen. Anhand der vorgelegten Unterlagen entscheidet die ÖGK über die Anerkennung des Krankenstandes. Im Einzelfall benötigen wir auch Behandlungsnachweise.Kontakt Kundenservice
Krankenstand in EU/EWR-Ländern und Ländern, mit denen kein zwischenstaatliches Abkommen in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht
Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit (Krankenstand) ist von der Versicherten oder vom Versicherten selbst an die ÖGK zu melden!
Auf Verlangen stellt Ihnen die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt eine Bestätigung über Ihre Arbeitsunfähigkeit (Krankenstand) aus. Sie muss inhaltlich alle Merkmale einer österreichischen Krankmeldung aufweisen.
Diese sind
- die persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum),
- Beginn und Ende des Krankenstandes und
- die Diagnose, die zum Krankenstand geführt hat.
Nach Ende des Auslandsaufenthaltes wenden Sie sich mit der Bestätigung (per Post, Fax oder persönlich) an eine unserer Kundenservice-Stellen. Anhand der vorgelegten Unterlagen entscheidet die ÖGK über die Anerkennung des Krankenstandes. Im Einzelfall benötigen wir auch Behandlungsnachweise.
Krankenstand in Österreich
Bei einer Krankmeldung während des Urlaubes in Österreich gilt: Es treffen dieselben Bestimmungen zu, als würde die Krankmeldung durch Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt oder durch eine private Ärztin/einen privaten Arzt (Wahlärztin/Wahlarzt) erfolgen.