Normalerweise ist Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt auch für die Gesundmeldung zuständig. Bei Nichterreichbarkeit (Urlaub usw.) kann die Gesundmeldung auch durch eine Vertretung oder durch die Ärztin bzw. den Arzt der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) erfolgen.
Sie haben auch die Möglichkeit, sich selbst vom Krankenstand abzumelden. Nutzen Sie unser Service im Internet.
Nach Krankenstand gesund melden - online
Krankengeld - Auszahlung und Unterlagen