Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) übernimmt die Kosten der Beförderung im Inland in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus, wenn wegen
- des Zustandes der/des Erkrankten oder
- der Dringlichkeit des Falles
eine Beförderung auf dem Landweg nicht zu verantworten wäre
und
die medizinische Notwendigkeit des Transportes
- durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen und
- diese Notwendigkeit von der Kasse anerkannt wurde.
Infos zur Notwendigkeit einer Bewilligung des Transportes durch den medizinischen Dienst der ÖGK
Entstehen Ihnen dabei Kosten?
Die Höhe der zu übernehmenden Kosten richtet sich nach dem von der Kasse mit der Flugorganisation vereinbarten Tarif. Besteht keine vertragliche Regelung, ersetzt die Kasse der/dem Versicherten die in der Satzung festgelegten Beträge.
Beachten Sie: Die ÖGK übernimmt keine Bergungskosten und Kosten der Beförderung bis ins Tal bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik am Berg.
Nähere Details erhalten Sie in unseren Kundenservice-Stellen.