Sind Zuzahlungen bei Rehabilitationsaufenthalten vorgesehen?
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist bei Rehabilitationsaufenthalten pro Aufenthaltstag (für höchstens 28 Tage) für Versicherte bzw. anspruchsberechtigte Angehörige ab 18 Jahren eine Zuzahlung zu leisten. Diese richtet sich nach dem monatlichen Bruttoeinkommen der/des Versicherten bzw. nach der Bruttopension der Pensionsbezieherin oder des Pensionsbeziehers. Sekundärpatienten bei der onkologischen Rehabilitation sind von der Zuzahlung befreit.
Wie hoch sind die Zuzahlungen?
Zuzahlung täglich |
Bruttoeinkommen bzw. Bruttopension |
keine Zuzahlung | EUR 1.000,48 |
EUR 8,90 | EUR 1.581,86 |
EUR 15,26 | EUR 2.163,25 |
EUR 21,63 | über EUR 2.163,25 |
Wie erfolgt die Verrechnung der Zuzahlungen?
Der Zuzahlungsbeitrag ist in Ihrer Rehabilitationseinrichtung einzuzahlen.
Die Zahlungsmodalitäten (bar, Bankomat, Zahlschein) sind im Einberufungsschreiben Ihres Rehabilitationsheimes genau angeführt.
In Einzelfällen wird die Zuzahlung auch mittels Zahlschein durch die ÖGK eingehoben.
Wird für ein Einbettzimmer ein Zuschlag verrechnet?
Generell gibt es keine Aufzahlung für Einbettzimmer.