Wer ist anspruchsberechtigt?
- Versicherte der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
- Deren mitversicherte Angehörige
Infos über mitversicherte Angehörige
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
- Die psychische Störung ist als Krankheit anzusehen.
Keine Kosten übernehmen wir beispielsweise für Beratungen bei Schul-, Familien- und Berufsproblemen. - Vor der zweiten psychotherapeutischen Behandlung (Sitzung) ist eine ärztliche Untersuchung notwendig. Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt bestätigt diese auf dem bei ihr/ihm aufliegenden Formular. Bringen Sie diese Bestätigung Ihrer Therapeutin bzw. Ihrem Therapeuten.
Kosten
Wenn die Psychotherapie bei einem Vertragspartner der ÖGK erfolgt, übernehmen wir die Kosten.
Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020