Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferregulierung
Es gelten dieselben satzungsmäßigen Bestimmungen (z. B. Bewilligungen, Gebrauchsdauer), als würden die Behandlungen im Inland durchgeführt werden.
Ausnahme: Wird die zahnärztliche Leistung im Rahmen einer Notfallbehandlung durchgeführt, ist keine vorherige Bewilligung erforderlich.
Die Abläufe, wie Sie Leistungen im Ausland in Anspruch nehmen können (z. B. mit der e-card), erfahren Sie hier:
Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020